1 00:00:10,480 --> 00:00:17,520 Richtschnur der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ist, 2 00:00:17,560 --> 00:00:24,560 das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Pflegebedarf zu wahren. 3 00:00:24,880 --> 00:00:30,040 Dazu vertritt die Pflegebevollmächtigte ihre Interessen 4 00:00:30,080 --> 00:00:34,600 und setzt sich dafür ein, dass sich die Strukturen des 5 00:00:34,640 --> 00:00:42,600 Pflege- und Gesundheitssystems an ihren Belangen ausrichten. 6 00:00:43,280 --> 00:00:49,040 Sie wirkt auf eine frühzeitige und umfassende Beteiligung von Menschen 7 00:00:49,080 --> 00:00:52,560 mit Pflegebedarf und Pflegenden in allen Fragen, 8 00:00:52,600 --> 00:00:58,240 die die Pflege berühren, hin. 9 00:00:58,880 --> 00:01:02,240 Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung 10 00:01:02,280 --> 00:01:07,280 übt ihr Amt unabhängig aus. 11 00:01:07,320 --> 00:01:11,640 Ihr stehen dazu ein multiprofessionelles Team sowie 12 00:01:11,680 --> 00:01:21,960 der Zugang zu den Erfahrungen der Menschen mit Pflegebedarf, 13 00:01:22,000 --> 00:01:32,080 der An- und Zugehörigen sowie der in der Pflege Tätigen zur Verfügung.