Abbildung der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Katrin Staffler
Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler

Pflegereform 2026

Die Pflegeversicherung ist eine Erfolgsgeschichte – sie steht aber nach über 30 Jahren vor großen Herausforderungen: Ohne eine Reform würden die Ausgaben bis 2028 20 Milliarden Euro über den Einnahmen liegen.

 

Darum sind auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung grundlegende Änderungen in der Struktur und im bestehenden Recht erforderlich.

 

Umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Pflegereform mit dem nun vorliegenden Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) in großen Teilen kein reines Spargesetz ist. Vielmehr ist an wichtigen Punkten eine tiefgreifende Strukturreform vorgesehen.

 

Der Fokus wird klar auf Prävention und Begleitung ausgerichtet. Ein zweiter wichtiger Schwerpunkt ist der Abbau bürokratischer Hürden durch die Einführung von flexiblen Leistungsbudgets. Gerade das Sozialraumbudget bietet die Chance zum Ausbau von Nachbarschaftshilfe und Ehrenamt. Auch die Stärkung der technischen Infrastruktur, der Digitalisierung mit Mitteln aus dem Sondervermögen werden eine große Wirkung entfalten. Das alles zusammen stärkt die häusliche Pflege.

 

Ein ganz zentraler Kritikpunkt betrifft jedoch die allein aus Kostengründen vorgesehene Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Das sendet ein völlig falsches Signal an die Menschen, die tagtäglich unverzichtbare Pflege ihrer Angehörigen leisten und schwächt so die häusliche Pflege. Die Kürzungen stehen zudem im direkten Widerspruch zur Zielsetzung, versicherungsfremde Leistungen anders zu verorten. Hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die klar aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Eine Akzeptanz der Pflegereform mit all ihren Veränderungen kann nur gelingen, wenn die Belastungen fair austariert werden – also jeder seinen Beitrag leistet, auch der Bund.

 

Wichtig ist aktuell: Das Pflegeneuordnungsgesetz muss jetzt schnell ins Kabinett, damit es im Parlament beraten und verabschiedet werden kann. Sowohl die Pflegebedürftigen als auch Pflegeeinrichtungen brauchen schnell Gewissheit, welche neuen Strukturen kommen, aufgebaut und genutzt werden können. Außerdem braucht die Pflegeversicherung schnell ein neues zuverlässiges Finanzfundament, damit sie eine zuverlässige Säule unseres Sozialstaates bleibt.

 

Der Entwurf des PNOG sowie weitere Informationen dazu sind auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht.