Reformen für die Pflege
Pflegereform 2026
Die Pflegeversicherung ist eine Erfolgsgeschichte – sie steht aber nach über 30 Jahren vor großen Herausforderungen: dazu gehören die stetig wachsende Zahl an Menschen mit Pflegebedarf, der Bedarf an Pflegekräften sowie steigende Kosten und steigende Eigenanteile.
Um die Pflegeversicherung zukunftsfest und damit nachhaltig, generationengerecht und demografiefest auszurichten, tagte von Juli bis Dezember 2025 eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern (BLAG) mit dem Titel „Zukunftspakt Pflege“, an der auch die Pflegebevollmächtigte und ihr Team teilgenommen haben. Die Ergebnisse sowie ein Zeitplan (Roadmap) zur Pflegereform finden Sie hier.
Schwerpunkte sieht die BLAG bei mehr Prävention und Rehabilitation mit dem klaren Ziel, Selbstständigkeit, soweit es möglich ist, zu erhalten oder wiederzuerlangen. Das stärkt Selbstbestimmung und Teilhabe und entspricht damit dem Wunsch der großen Mehrheit der Menschen.
Eine klare Forderung der Pflegebevollmächtigten im dem Gesetzgebungsprozess ist die Stärkung der häuslichen Pflege durch die Bündelung von Pflegeleistungen in zwei selbstbestimmt einsetzbaren Budgets, also weg von den vielen bisherigen Einzelleistungen: Ein Sachleistungsbudget für professionelle Angebote und ein Entlastungsbudget als Geldleistung für die individuelle Gestaltung der Pflegesituation in der Häuslichkeit. Das soll nun kommen.
Passgenau dazu soll den Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen auch eine neue pflegefachliche Begleitung und Unterstützung an die Seite gestellt werden. Bei Bedarf ist damit auch ein echtes Case-Management zur Etablierung und Stabilisierung des eigenen Pflegesettings möglich. Das ist gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit wichtig, um die häusliche Pflege gut zu organisieren und pflegende Angehörige zu stützen und zu stärken. Auch neue Angebote in pflegerischen Notfallsituationen und neue digitale Unterstützung, wie das Pflege-Cockpit, müssen wesentliche Bausteine zur Stärkung der häuslichen Pflege werden.
Im Januar 2026 wurden die Ergebnisse der BLAG mit allen maßgeblich an der Pflege beteiligten Verbänden und Gruppen diskutiert. Die Erkenntnisse aus diesen Praxisworkshops fließen nun in die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes ein. Ziel ist es bis Ende des Jahres das Gesetzgebungsverfahren zur Pflegereform abzuschließen.
