Die neue Aufgabenverteilung in der Pflege kommt!
Der Bundesminister für Gesundheit hat am 19. Dezember2023 vorläufige Eckpunkte für das Pflegekompetenzgesetz vorgestellt. Das ist nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) der zweite wichtige Schritt hin zu einem noch moderneren und attraktiveren Pflegeberuf. Der bislang vorherrschende Arztvorbehalt war in einigen Bereichen schon lange nicht mehr zeitgemäß. Die Pflegebevollmächtigte hat deshalb wiederholt mehr Autonomie für die Berufsgruppe gefordert. Pflegefachkräfte haben längst die erforderlichen Kompetenzen. Jetzt gilt es, die Eckpunkte zügig und konsequent in ein Gesetz zu gießen und damit die Aufgabenverteilung und die Arbeitsbedingungen in der Pflege neu zu gestalten.
So, wie wir die Schnittmenge zwischen ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit neu ordnen, müssen wir auch zwischen Pflegehilfs- und -fachkräften zu einer kompetenzorientierten Arbeitsteilung kommen. Dazu braucht es unter anderem eine moderne und einheitliche Pflegeassistenzausbildung, deren Eckpunkte jetzt in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Versorgung zu verbessern. Eine auf den generalistischen Ansatz ausgerichtete Assistenzausbildung ist die richtige Antwort.
Nicht zuletzt sind die Arbeitgebenden in der Pflege gefordert. Gute Pflege geht nur mit guten Arbeitsbedingungen. Wichtige Stichworte sind die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, entlastende digitale Prozesse und flache Hierarchien. Deshalb hat die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll ein flächendeckendes Projekt auf die Beine gestellt, in dem Einrichtungen ganz konkrete Hilfe bei der Umsetzung guter Arbeitsbedingungen erhalten: GAP
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Beratung und Hilfe für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen
Sie haben Fragen zur Pflege, sind selbst pflegebedürftig oder pflegen einen Angehörigen? Als Ratsuchende können Sie sich an viele unterschiedliche Institutionen wenden. Wir möchten Ihnen einige davon vorstellen.